Wie können Freiräume akustisch beurteilt werden? Welche Beurteilungshilfen stehen Planenden dafür zur Verfügung? Wie sollen diese angewendet werden? Das Amt für Umwelt und Energie Beider Basel lud in ihrem zweiten Workshop zu einem praxisnahen Klangrundgang im Erlenmattareal ein. Dabei wurde das Beurteilungsinstrument vorgestellt und die Teilnehmenden konnten sich darin üben, verschiedene Klangräume selbstständig zu bewerten.
Am 1. März 2026 tritt das revidierte Umweltschutzgesetz (USG) in Kraft. Ab dann müssen Planende bei neuen Bauvorhaben, die Vorgaben zur akustischen Qualität von Freiräumen berücksichtigen. Können die Immissionsgrenzwerte gemäss Art. 24 Abs. 2 revUSG nicht eingehalten werden, muss innerhalb der Bauzone für die betroffene Bevölkerung zugänglicher Freiraum geschaffen werden, der in akustischer Hinsicht zur angemessenen Erholungs- und Wohnqualität beiträgt. Die vom Amt für Umwelt und Energie ausgearbeitete Beurteilungshilfe soll dabei unterstützen, wie akustische Aspekte bereits frühzeitig und wirkungsvoll in die Planung integriert werden können. Wie Andreas Stöcklin, Abteilungsleiter beim Amt für Raumplanung und Lärmschutz des Kantons Basel-Landschaft mit einfachen Worten beschrieb, werde Lärm produziert und Lärm beeinflusse unser Wohlbefinden Der Lärmschutz sei folglich durch die Verbesserung der akustischen Qualität bei neuen Bauvorhaben miteinzubeziehen.
Wenn das Hören wichtig wird
Mit der Siedlungsentwicklung nach innen schrumpfen die urbanen Freiraumflächen. Daher ist eine gute Aufenthaltsqualität entscheidend. Die Beurteilungshilfe setzt sich zum Ziel die akustische Qualität von Siedlungsräumen strukturiert zu beurteilen und darauf basierend, Massnahmen zu ihrer Verbesserung vorzuschlagen. Sie weist in ihren Ausführungen darauf hin, dass die Aufenthaltsqualität eines Ortes nicht nur visuell, sondern auch akustisch bestimmt wird. Ebenso wichtig wie ein tiefer Schallpegel sei aber die Zusammensetzung und die Vielfalt der Geräuschlandschaft. Orte mit vorwiegend natürlichen Geräuschen werden positiv wahrgenommen. Technische Geräusche sind eher negativ konnotiert und gelte es zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren. Eine gute akustische Gestaltung, welche die Aufenthaltsqualität eines Aussenraumes verbessert, ist aber nur möglich, wenn die umliegenden Lärmquellen den Ort nicht übermässig beschallen, schreiben die Autoren. Erst wenn die Störgeräusche durch Lärmschutzmassnahmen reduziert wurden, kann durch bauliche und gestalterische Massnahmen die akustische Qualität positiv beeinflusst werden. Optimale Freiräume verstehen sie als die Möglichkeit des ungestörten Nebeneinanders verschiedener Nutzungen, wie Aktivität und Erholung.
«Unter Bäumen lassen sich die besten Gespräche führen.»
Strukturiert zur akustischen Note
Das Beurteilungsinstrument teilt die Freiräume in die Kategorien «Park», Multifunktionsplatz» und «Strassenraum» ein. Die akustische Bewertung der Freiräume soll immer vor Ort erfolgen und beruht auf sieben Haupt- drei Detail- und zwei Bonuskriterien mit positiven und negativen Merkmalen, die mit fünf Bewertungsstufen von sehr gut (++), gut (+) über neutral (0), schlecht (-) bis sehr schlecht (--) beurteilt werden können. Die Gesamtbeurteilung der akustischen Erholungsqualität beruht im Endergebnis auf einer Beurteilungsnote, entsprechend einer Schulnote, die sich aus der Summe der Negativ- und Positivpunkte, kombiniert mit einer mathematischen Formel ergibt. Eine genügende Note (4.0) ist anzustreben. Lässt sich keine genügende Aufenthaltsqualität ableiten, ist ein Massnahmenkonzept zu erarbeiten. Die in der Beurteilungshilfe gelisteten Kriterien wie «Allgemeine Situation», «Vorherrschende Geräusche», «Klangvielfalt», «Schallausbreitung/Reflexion», «Kommunikationsfreundlichkeit», etc. sind die Attribute, die Planende für eine gute Klangraumgestaltung optimal modellieren müssen. Bei aller komplexen Theorie, könne man sich auch an den Grundsatz halten, dass sich unter Bäumen die besten Gespräche führen lassen, schloss Stöcklin augenzwinkernd.